Biergarten
Wo können Sie gemütlich Brotzeit machen und ein kühles Bier trinken? In den wunderbaren Biergärten der Region Chiemsee-Alpenland.
Wie kann man erklären, was das Besondere am Biergarten ist?
Ein Biergarten ist der Garten einer Wirtschaft unter freiem Himmel, mit Kastanienbäumen und Biertischgarnituren. Die Seele baumeln lassen, während man gemütlich brotzeitelt, unkompliziert mit den Sitznachbarn ins Gespräch kommt, den Tag ausklingen lässt und zur Ruhe kommt.
Entstehung der Biergärten
In der Bayerischen Brauordnung von 1539 wurde aus Brandschutzgründen das Bierbrauen nur von September bis April erlaubt.
Damit auch im Sommer Bier getrunken werden konnte, mussten die Brauereien Biervorräte anschaffen. Damit das Bier solange wie möglich kühl gelagert werden konnte, wurden Bierkeller tief in die Erde gegraben. Zusätzlich wurde Natureis im Winter aus Flüssen, Seen und den Bergen geschlagen und in die Keller dazugegeben, damit das Bier kühl gelagert und damit haltbar gemacht wurde.
Über den Kellergewölben der Brauereien wurden Kastanien gepflanzt, da diese mit ihren flachen Wurzeln die Gemäuer nicht beschädigten und mit ihren großen Blättern einen perfekten Sonnenschutz für das Bier in den Kellern darstellten.
Die Bierkeller mit ihren schattenspendenden Kastanienbäumen entwickelten sich im Sommer zum beliebten Ausflugsziel. Den durstigen Ausflüglern wurde dann gleich auch das Bier verkauft, was die umliegenden Wirte erzürnte.
Nach mehreren Protesten erließ der bayerische König Max I. im Jahre 1812 folgendes Machtwort, welches unsere Biergartentradition auch heute noch prägt:"...den hiesigen Bierbrauern solle gestattet sein, auf ihren Märzenkellern in den Monaten Juni, Juli, August und September selbst gebrautes Märzenbier in Minuto verschleißen und ihre Gäste derselbst mit Bier und Brod zu bedienen. Das Abreichen von Speisen und anderen Getränken bleibt ihnen aber ausdrücklich verboten."
Die Brauereien durften also das Bier vor Ort ausschenken, jedoch kein Essen (außer Brot) verkaufen. Auch konnte die Kundschaft damit ihre eigene Brotzeit mitnehmen. Daraufhin entstanden die ersten Biergärten in München im 19. Jahrhundert. Heutzutage hat sich diese Regel gelockert und die Brauereien bieten auch Speisen und andere Getränke an.
Was geblieben ist: die eigene Brotzeit darf man jedoch vielerorts oft noch selber mitbringen.
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