Chiemsee-Alpenland (September 2021) – Sonderförderprogramm 2021/2022 des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, insbesondere für Privatvermieter im Bereich Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Barrierefreiheit, für Kommunen und Leistungsträger im Bereich Echtzeitdaten und Besucherstromlenkung z.B. bei Parkplätzen und für E-Ladeplätze.
Durch das Sonderförderprogramm 2021/2022 stellt das Bayerischen Wirtschaftsministeriums insgesamt 30 Millionen Euro als Zusatzmittel für einen nachhaltigen, smarten, barrierefreien und ökologischen Tourismus zur Verfügung. Die Möglichkeiten sind wie folgt:
1. Investitionsförderung für nicht gewerbliche Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe (auch Urlaub auf dem Bauernhof)
- Schwerpunkt Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Barrierefreiheit aber auch allgemeine Attraktivitätssteigerung
- Gefördert werden max. 15.000 Euro pro Betrieb (bei max. 50% der investierten Summe)
- Projekt muss gute Zielerreichung nachweisen.
2. Erhebung von touristisch relevanten Echtzeitdaten und Besucherstromlenkung
- Für Kommunen sowie Anbieter touristischer Attraktionen
- Förderung von Erhebungshard-/software (z.B. an Parkplätzen)
3. E-Ladepunkte
- NEU: Für E-Bikes und Pedelecs an allen touristisch relevanten Orten
- Für PKW jetzt auch nicht-öffentliche Ladepunkte vor allem bei Hotels und Gaststätten
4. Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitscoaching: Das Projekt „Kleinvermietercoaching“ wird verlängert und erweitert.
Die Ziele des Förderprogramms sind wie folgt definiert:
- Urlaub in Bayern soll attraktiver werden, um Urlaub dahoam zu stärken.
- Betriebe sollen wettbewerbsfähiger werden, um Arbeitsplätze vor Ort zu sichern.
- Regionale Produkte sollen noch stärker in den Fokus rücken.
- Elektromobilität soll gestärkt werden.
Alle Informationen inklusive des elektronischen Beantragungssystems finden Sie voraussichtlich ab Freitag, den 24.09.21 (eventuell auch erst ab Montag, 27.09.21) online unter Förderprogramme: Wirtschaftsministerium Bayern.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie – hier der Link:
2021 Nr. 641 Richtlinien zum Programm Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft
PDF-Fassung
1. Investitionsförderung für nicht gewerbliche Klein- und Kleinstbeherbergungsbetriebe (auch Urlaub auf dem Bauernhof)
- Schwerpunkt Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Barrierefreiheit aber auch allgemeine Attraktivitätssteigerung
- Gefördert werden max. 15.000 Euro pro Betrieb (bei max. 50% der investierten Summe)
- Projekt muss gute Zielerreichung nachweisen.
2. Erhebung von touristisch relevanten Echtzeitdaten und Besucherstromlenkung
- Für Kommunen sowie Anbieter touristischer Attraktionen
- Förderung von Erhebungshard-/software (z.B. an Parkplätzen)
3. E-Ladepunkte
- NEU: Für E-Bikes und Pedelecs an allen touristisch relevanten Orten
- Für PKW jetzt auch nicht-öffentliche Ladepunkte vor allem bei Hotels und Gaststätten
4. Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitscoaching: Das Projekt „Kleinvermietercoaching“ wird verlängert und erweitert.
Die Ziele des Förderprogramms sind wie folgt definiert:
- Urlaub in Bayern soll attraktiver werden, um Urlaub dahoam zu stärken.
- Betriebe sollen wettbewerbsfähiger werden, um Arbeitsplätze vor Ort zu sichern.
- Regionale Produkte sollen noch stärker in den Fokus rücken.
- Elektromobilität soll gestärkt werden.
Alle Informationen inklusive des elektronischen Beantragungssystems finden Sie voraussichtlich ab Freitag, den 24.09.21 (eventuell auch erst ab Montag, 27.09.21) online unter Förderprogramme: Wirtschaftsministerium Bayern.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie – hier der Link:
2021 Nr. 641 Richtlinien zum Programm Tourismus in Bayern – fit für die Zukunft
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