Stadt/Landkreis Rosenheim (Juli 2025) –Wie viele touristische Übernachtungen gibt es im Chiemsee-Alpenland? Diese Frage lässt sich seit diesem Jahr nicht mehr einwandfrei beantworten. Der Grund: die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten gem. § 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) für deutsche Staatsangehörige wurde zum 1. Januar 2025 abgeschafft. Das heißt, dass nur noch 17 der 47 Orte,z.B. durch eine Kurabgabensatzung, überhaupt noch eine rechtliche Grundlage zur Erfassung entsprechender Übernachtungszahlen haben. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die regionale Statistik.
Bereits nach den ersten Pressemitteilungen zur Abschaffung im Oktober 2024 konnte ein Rückgang der Meldedaten an das statische Landesamt beobachtet werden. Das betrifft insbesondere Orte ohne Kurabgabensatzung. Aber auch die 17 prädikatisierten Orte müssen teils eine nachlassende Meldemoral feststellen. Bei diesen Orten sind die Nachweise über einen Aufenthalt jedoch Grundlage für die Erhebung von Kurbeiträgen, welche wiederum erheblich zur Finanzierung der touristischen Infrastruktur beitragen. Davon profitieren Einheimische und Gäste gleichermaßen. Ob Bäder, Wege Veranstaltungen oder Parks – sie alle tragen dazu bei, dass die Lebens- und Freizeitqualität vor Ort erhöht wird. Chiemsee-Alpenland betont daher nochmals eindringlich, dass in den 17 prädikatisierten Orten im Landkreis Rosenheim auch weiterhin eine Meldepflicht im Rahmen der kommunalen Satzung gilt.
Ohne verlässliche, statistische Zahlen werden auch Stellungnahmen oder regionale Erhebungen zur durchschnittlichen Verweildauer und Auslastung, die z.B. für Investitionsvorhaben abgefragt werden, nicht mehr realistisch darstellbar sein. Seit 2025 besteht nur noch die Möglichkeiten regionsweite Zahlen über das statistische Landesamt zur erhalten. Denn die direkte Meldung an das statistische Landesamt für bestimmte Betriebsgrößen bleibt weiter bestehen. Rund 75 Prozent aller Übernachtungsbetriebe in der Region sind jedoch kleinere Betriebe. Gerade diese haben sich in der Pandemie als Resilienzfaktor für die Urlaubsregion Chiemsee-Alpenland gezeigt und machen für viele Gäste den authentischen Reiz eines Aufenthalts im ländlichen Raum aus. Da diese kleineren Übernachtungsbetriebe aber vom statistischen Landesamt nicht erfasst werden, sind dessen amtlichen Zahlen nicht belastbar. Wie weit die Zahlen des Landesamtes von der touristischen Realität in der Region abweichen, zeigt sich deutlich an den Statistiken des vergangenen Jahres. Die Differenz der Daten des statistischen Landesamtes im Vergleich zu den kommunal vollständig erfassten Zahlen betrug 2024 rund 730.000 Übernachtungen weniger in Stadt und Landkreis Rosenheim. Wer die regionalen Zahlen des Statistischen Landesamt einsehen möchte, findet diese unter https://www.statistik.bayern.de/statistik/wirtschaft_handel/tourismus/index.html