Foto- und Drehgenehmigungen
Hier erfahren Sie, an welchen Orten Foto- oder Drehgenehmigungen im Chiemsee-Alpenland erforderlich sind.





Objekte der Bayerischen Seen- und Schlösserverwaltung
Für Objekte der "Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen" wird grundsätzlich für Innen- und Außenaufnahmen eine Dreh- bzw. Fotogenehmigung benötigt. Das heißt, genehmigungspflichtig sind:
Alle Innen- und Außenaufnahmen am Chiemsee sowie auf den Chiemseeinseln (Herreninsel und Fraueninsel). Das beinhaltet folgende Gebäude:
- Neues Schloss Herrenchiemsee mit König Ludwig II.-Museum
- Augustiner-Chorherrenstift Herrenchiemsee (Altes Schloss)
- Kloster Frauenchiemsee
- Künstlerhaus Exter in Übersee
Ebenso bedürfen sämtliche Luftaufnahmen mittels Drohnen oder Multikoptern, die über dem Grundbesitz der Bayerischen Schlösserverwaltung aufgenommen werden, einer Genehmigung. Diese Genehmigung wird nur in Ausnahmefällen und unter Auflagen erteilt.
Diese genannten Genehmigungen für Foto-, Film- und Drohnenaufnahmen erteilt ausschließlich die Bayerische Schlösserverwaltung. Alle Informationen und Anträge finden Sie hier:
Drohnenaufnahmen
Grundsätzlich gelten für jegliche Aufnahmen mit einer Drohne rechtliche Rahmenbedingungen. Detaillierte Informationen zur Rechtslage in der Region sind auf der Webseite der Regierung von Oberbayern bzw. des Luftamtes Südbayern zu finden:
Presseinformationen
In unserem Presseportal finden Sie neben aktuellen Pressemeldungen sowohl zahlreiche Hintergrundinformationen als auch Bilder zum Download.