Das bayerische Reinheitsgebot von 1516
Welche Inhaltsstoffe dürfen bis heute ins Bier und was hinter der ältesten Lebensmittelvorschrift der Welt steckt.
Die Reinheit des bayerischen Bieres ist in ganz Bayern oberstes Gebot. Alle großen und kleinen Brauereien in der Chiemsee-Alpenland Region brauen nach dem Bayerischen Reinheitsgebot, der ältesten Lebensmittelvorschrift der Welt, welche am 23. April 1516 von den bayerischen Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. am Landstädtetag in Ingolstadt erlassen wurde.
Bis heute darf das Bier ausschließlich mit Wasser, Gerstenmalz und Hopfen und mittlerweile auch Hefe für die Sorte Weißbier gebraut werden.
Zusatzstoffe sowie Farb- und Aromastoffe durften ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zum Bierbrauen in Bayern verwendet werden. Es war keine Seltenheit, dass vor dieser Vorschrift Zutaten wie Ochsengalle, Wacholder, Gagel, Schlehe, Eichenrinde, Wermut, Kümmel, Anis, Lorbeer, Schafgarbe, Stechapfel, Enzian, Rosmarin, Rainfarn, Johanniskraut, Fichtenspäne, Kiefernwurzeln oder Bilsenkraut hinzugefügt wurden.
Zur Geschichte
Die allererste urkundliche Erwähnung war 1156 in der "Justitia Civitatis Augustensis" in Augsburg, die das älteste deutsche Stadtrecht darstellt und von Kaiser Barbarossa veranlasst wurde. In dieser Zeit wurden den Brauern Strafen angedroht, wenn sie schlechtes Bier brauten.
Die Originalformulierung von 1516 lautet: „Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten und Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.“
Der Begriff „Reinheitsgebot" wurde erst später verwendet und die Hefe erst nach Erfindung des Mikroskops entdeckt. Sie war schon seit jeher am Brauprozess beteiligt, doch offiziell wurde die Hefe als vierter Rohstoff erst im 19. Jahrhundert dem Reinheitsgebot hinzugefügt.
Bayern setzt auch weiterhin auf die traditionelle Braukunst mit heimischen Rohstoffen. Der damalige Verbraucherschutz wird auch künftig neben der kultur- und wirtschaftshistorischen Bedeutung das bayerische Reinheitsgebot garantieren. Somit ist das Reinheitsgebot die älteste heute noch gültige Lebensmittelvorschrift der Welt.
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