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Das bayerische Reinheitsgebot von 1516

Welche Inhaltsstoffe dürfen bis heute ins Bier und was hinter der ältesten Lebensmittelvorschrift der Welt steckt.

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Die Reinheit des bayerischen Bieres ist in ganz Bayern oberstes Gebot. Alle großen und kleinen Brauereien in der Chiemsee-Alpenland Region brauen nach dem Bayerischen Reinheitsgebot, der ältesten Lebensmittelvorschrift der Welt, welche am 23. April 1516 von den bayerischen Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. am Landstädtetag in Ingolstadt erlassen wurde. 

Bis heute darf das Bier ausschließlich mit Wasser, Gerstenmalz und Hopfen und mittlerweile auch Hefe für die Sorte Weißbier gebraut werden. 

Zusatzstoffe sowie Farb- und Aromastoffe durften ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zum Bierbrauen in Bayern verwendet werden. Es war keine Seltenheit, dass vor dieser Vorschrift Zutaten wie Ochsengalle, Wacholder, Gagel, Schlehe, Eichenrinde, Wermut, Kümmel, Anis, Lorbeer, Schafgarbe, Stechapfel, Enzian, Rosmarin, Rainfarn, Johanniskraut, Fichtenspäne, Kiefernwurzeln oder Bilsenkraut hinzugefügt wurden.

Zur Geschichte

Zur Geschichte

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Die allererste urkundliche Erwähnung war 1156 in der "Justitia Civitatis Augustensis" in Augsburg, die das älteste deutsche Stadtrecht darstellt und von Kaiser Barbarossa veranlasst wurde. In dieser Zeit wurden den Brauern Strafen angedroht, wenn sie schlechtes Bier brauten.

Die Originalformulierung von 1516 lautet: „Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten und Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.“

Der Begriff „Reinheitsgebot" wurde erst später verwendet und die Hefe erst nach Erfindung des Mikroskops entdeckt. Sie war schon seit jeher am Brauprozess beteiligt, doch offiziell wurde die Hefe als vierter Rohstoff erst im 19. Jahrhundert dem Reinheitsgebot hinzugefügt.

Bayern setzt auch weiterhin auf die traditionelle Braukunst mit heimischen Rohstoffen. Der damalige Verbraucherschutz wird auch künftig neben der kultur- und wirtschaftshistorischen Bedeutung das bayerische Reinheitsgebot garantieren. Somit ist das Reinheitsgebot die älteste heute noch gültige Lebensmittelvorschrift der Welt.

Wussten Sie schon dass...?

  • Es gibt zahlreiche Varianten des Brauens, beispielsweise an dem Grad der Gärung oder der Qualität der einzelnen Rohstoffe gemessen. Demnach dürfen Brauer äußerst stolz auf sich sein, wenn sie die Brauung eines vollendeten Bieres mit diesen vier Zutaten beherrschen. Somit erfreute sich das „echte bayerische Bier" auch außerhalb der Grenzen Bayerns immer größerer Beliebtheit, sodass das Reinheitsgebot auch in der Reichsgesetzgebung nach 1871 und nach dem zweiten Weltkrieg im Biersteuergesetz verankert wurde. 
  • Einer der vier Bestandteile von Bier macht über 90% aus - nämlich Wasser!
  • Gebraut wurde vor 1900 nur von Michael (29. September) bis Georgi (23. April), da es in den Bierkellern  noch keine gute Kühlmöglichkeit  für das Bier gab.
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